Wochenbett
Die Geburt ist vorbei und ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Diese erste intensive Zeit zuhause unterstützen wir professionell und persönlich in der gewohnten Umgebung.
Unsere Hausbesuche passen wir den individuellen Bedürfnissen an. Das Stillen, die Rückbildung, allfällige Stimmungsschwankungen, die Babypflege, die Gewichtskontrolle und weitere Themen, umfassen unsere Tätigkeit.
So können das Ankommen und Kennenlernen der neuen Situation gut begleitet werden.
Versicherung
KLV Art. 16 Leistungen der Hebammen (in Kraft seit 15.7.2015)
Die Hebammen können zu Lasten der Versicherung die folgenden Leistungen erbringen:
- Betreuung im Wochenbett in den 56 Tagen nach der Geburt im Rahmen von Hausbesuchen zur Pflege und zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Mutter und Kind sowie zur Unterstützung, Anleitung und Beratung der Mutter in der Pflege und Ernährung des Kindes:
- Ziffer 1: Nach Frühgeburt, Mehrlingsgeburt, bei Erstgebärenden und nach einem Kaiserschnitt kann die Hebamme höchstens 16 Hausbesuche durchführen; in allen übrigen Situationen kann die Hebamme höchstens 10 Hausbesuche durchführen.
- Ziffer 2: In den ersten 10 Tagen nach der Geburt kann die Hebamme zusätzlich zu den Hausbesuchen höchstens 5 weitere Zweitbesuche am gleichen Tag durchführen.
- Ziffer 3: Für Hausbesuche, die zusätzlich zu den Hausbesuchen nach den Ziffern 1 und 2 durchgeführt werden sollen, ist eine ärztliche Anordnung erforderlich.