Anmeldung zum Wochenbett
Guten Tag
Vielen Dank für Ihre Anfrage für die ambulante Wochenbettbetreuung. Gerne senden wir einige Informationen bezüglich dem weiteren Vorgehen.
- Bitte füllen Sie das untenstehende Kontaktformular aus und senden es zurück.
- Die Rechnung für die Pikettgeldentschädigung werden wir Ihnen zustellen, wenn dieser Betrag nicht von der Wohngemeinde übernommen wird.
- Informieren Sie uns nach der Geburt Ihres Kindes per SMS oder Mail, dass Sie geboren haben.
- Sobald Sie wissen, wann Sie nach Hause gehen, rufen Sie uns – Doris Glur oder Daniela Guerlin oder Dorit Oeding-Erdel – an, um den ersten Wochenbettbesuch zu vereinbaren.
Falls Fragen oder Unklarheiten auftauchen, dürfen Sie sich gerne an uns wenden. Wir danken Ihnen für Ihre Anfrage und freuen uns, Sie und Ihre Familie nach der Geburt Ihres Kindes betreuen zu dürfen.
Herzliche Grüsse
Das hebammenzeit-Team
Von der Grundversicherung der Krankenkasse werden folgende Leistungen übernommen:
- Bis zu 10 Wochenbettbesuche im Verlauf der ersten 56 Tage nach der Geburt (pro Hausbesuch wird eine Zeit bis zu einer Stunde berechnet).
Bei Erstgebärenden, nach Kaiserschnittentbindung, Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt bis zu 16 Wochenbettbesuche im Verlauf der ersten 56 Tage nach der Geburt. - Weitere Wochenbettbesuche mit ärztlicher Bescheinigung.
- 3 Stillberatungen während der gesamten Still- und Abstillzeit.
- Abschlusskontrolle 6-10 Wochen nach der Geburt.
Pikettentschädigung für die Hebamme:
- Für Ihre Wochenbettbetreuung zu Hause leistet die Hebamme Bereitschaftsdienst. Die Geburt wird zwischen der 37. Schwangerschaftswoche bis 14 Tage nach dem errechneten Termin erwartet. Während dieser Zeit sind wir für Sie erreichbar, um die Betreuungsaufnahme ab Spitalaustritt zu übernehmen. Bis zum Abschluss des Wochenbettes kann die Hebamme auch ausserhalb der vereinbarten Termine kontaktiert werden. Bei Abwesenheit oder im Verhinderungsfall wird eine Vertretung organisiert.
- Die Entschädigung für diesen Bereitschaftsdienst (CHF 120.-) ist keine Leistung der Grundversicherung. Der Betrag wird der Wöchnerin direkt in Rechnung gestellt. Allfällige Kostenübernahme via Zusatzversicherung der Krankenkasse oder bei Ihrer Wohngemeinde klären Sie bitte bei den zuständigen Stellen ab.